Was ist ein Wahlarzt?

Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig. Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte und nehmen mit ihren Leistungen eine wichtige Rolle für das gesamte öffentliche Gesundheitssystem ein.

Die Vorteile des Wahlarztes

Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes liegt darin, dass dieser mehr Zeit für seine Patienten zur Verfügung hat. Der Wahlarzt kann frei wählen, wie viele Patienten er behandelt. Dadurch hat er mehr Zeit für eine umfassende Diagnosestellung und individuelle Betreuung. Termine können rasch und flexibel vergeben werden, auch Abendtermine sind möglich.

Die wahlärztlichen Leistungen

Der Wahlarzt ist in seinen Behandlungsmöglichkeiten flexibel und bietet neben dem üblichen Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung viele Sonderleistungen und alternativ-medizinische Behandlungen, die zu einer effizienten Genesung beitragen.

Was kostet der Wahlarzt?

Der Wahlarzt stellt für seine Leistungen eine Privathonorarnote aus, die zunächst vom Patienten zu bezahlen ist. Sie können diese Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen und haben grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung. Sie bekommen bis zu 80 Prozent des Betrages zurück, den ein Arzt mit Kassenverträgen für dieselbe Leistung erhält. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, leisten die Kassen keine Kostenrückerstattung. Dazu gehören etwa Hyaluronat-Gelenksinjektionen, komplementärmedizinische Leistungen, Atteste, Reiseprophylaxe oder Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten. Diese Leistungen können im Einzelfall durch private Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

Private Zusatzversicherung

Mit einer Zusatzversicherung (private Krankenversicherungen) für ambulante Leistungen gibt es die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Krankenkassen und Privathonorar rückerstattet zu bekommen. Darüber hinaus werden häufig auch Honorare für ärztliche Leistungen von diesen Versicherungen erstattet, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden.